Nicht nur für das Finanzamt

Der Jahresabschluss muss mehr leisten als die Pflicht für die Finanzverwaltung — Banken, Lieferanten, Gesellschafter und Investoren lesen mit. Wir begleiten den Spagat zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz mit klarem Blick.
Rechtsformen
alle gängigen
Konzernabschluss
§293 HGB
Vorlage
30.06.
Fassung
DE / EN auf Wunsch
Leistungsumfang

Was wir
erstellen

Der konkrete Umfang hängt von Rechtsform, Größenklasse und Adressaten ab — der Jahresabschluss eines Konzerns ist ein anderer als der eines Einzelunternehmens. Diese fünf Felder bilden den Rahmen.
01

Handels- & Steuerbilanz

Beide Sichten sauber getrennt — Gläubigerschutz auf der einen, Finanzverwaltung auf der anderen Seite. Überleitung dokumentiert.
03

E-Bilanz & Übermittlung

Elektronische Übermittlung an die Finanzverwaltung inkl. aller Überleitungen und Anhang­angaben — sauber dokumentiert.
05

Sonderformen & Konzernabschluss.

Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Konzernabschluss nach §293 HGB — auch das gehört zu unserem Tagesgeschäft.
02

Anhang, Lagebericht & Bericht

Anhang für Kapital­gesellschaften, Lagebericht ab mittelgroß, Bericht über die Erstellung auf Wunsch — je nach Adressat.
04

Steuer­erklärungen aus einer Hand.

Körperschaft-, Gewerbe-, Umsatzsteuer und ggf. Feststellungen — alles aus dem Abschluss heraus, ohne Brüche.
Persönlich

Abschluss mit
Leseart
Nicht nur mit Zahlen

Wir liefern den Abschluss nicht im Briefumschlag — wir gehen ihn mit dir durch. Welche Posten bewegen sich auffällig, was lesen Bank und Investor heraus, welche Stellschrauben gibt es für das Folgejahr. Thomas führt diese Gespräche persönlich, mit Blick auf deine Strategie.
Thomas Matisheck
STEUERBERATER · OLDENBURG
Rhythmus

Vom Buchhaltungs­abschluss zur Übermittlung

Vorbereitung
Bestandsaufnahmen, Belege, offene Posten, Anlagen­verzeichnis — alles wird vor dem Stichtag geprüft und aufbereitet.
Abschluss­buchungen
Bewertungen, Abschreibungen, Rückstellungen, Abgrenzungen — sauber dokumentiert, mit klaren Annahmen und Werten.
Bilanz & Anhang
Handelsbilanz, Steuerbilanz, Anhang, ggf. Lagebericht und Bericht — bis spätestens 30. Juni des Folgejahrs.
Übermittlung
E-Bilanz an die Finanz­verwaltung, Steuer­erklärungen, Offenlegung im Bundesanzeiger — koordiniert.
Auswertungs-Call
Wir gehen den Abschluss persönlich mit dir durch — was bewegt sich, was lesen Dritte heraus, was tun wir nächstes Jahr anders?
Für wen wir arbeiten

Wenn der Abschluss mehr leisten soll als Pflicht.

Mandanten kommen, wenn Bilanzen Bankgespräche tragen, wenn Investoren reinlesen, wenn Gesellschafter Verlässlichkeit erwarten — oder wenn die Komplexität (Konzern, Sonderform, Tochterstruktur) den bisherigen Berater überfordert.
Nicht das Richtige für dich, wenn: du nur die formale Pflichtabgabe brauchst und niemand den Abschluss tatsächlich liest. Dafür gibt es günstigere Adressen.
Typische Mandanten sind GmbH, GmbH & Co. KG, UG, AG oder bilanzierende Einzel­unternehmer; manchmal Stiftungen, Vereine, Genossenschaften mit speziellen Anforderungen.

Größenklassen reichen von klein bis mittelgroß nach §267 HGB, gelegentlich konzernpflichtig nach §293 HGB — der Aufwand wird nach Bemessungs­grundlage (Umsatz + Bilanzsumme) ÷ 2 transparent abgerechnet.
Häufige Anlässe: Banken lesen mit, Investoren steigen ein, Generationenwechsel rückt näher oder der bisherige Berater stößt an die Komplexitäts­grenze.
Erstgespräch

Vom Erst­gespräch zum Abschluss

Wir starten mit einer Bestandsaufnahme deiner aktuellen Bilanzierung — was läuft, was hakt, welche Adressaten lesen mit. Vier Etappen vom Erstkontakt zum unterschrifts­fertigen Abschluss.
Schritt 01

Erstgespräch

Schritt 02

Vorbereitung

Schritt 03

Abschluss­erstellung

Schritt 04

Auswertung

Erst beim Auswertungs-Call habe ich verstanden, was in unserer Bilanz wirklich steht.Vorher war das ein Pflichtordner — heute eine Diskussions­grundlage mit der Bank.
Mandant
Mittelständische GmbH, Maschinenbau
Größenordnung
8-stelliger Jahresumsatz · anonymisiert